Verhaltenstests leisten einen Beitrag zur fachgerechten Beurteilung der Eignung eines Hundes zur Zucht. Sie werden im Rahmen einer Zuchtzulassungsveranstaltung durchgeführt. Bei einer Zuchtzulassungsveranstaltung findet zuerst die Verhaltensbeurteilung und danach die Formwertbeurteilung statt. Bei der Verhaltensbeurteilung kommt ein vom VDH anerkannter Verhaltensbeurteiler zum Einsatz. Das Ergebnis lautet "bestanden", "nicht bestanden, Wiedervorführung nach Ablauf von drei Monaten möglich", oder "endgültig nicht bestanden, Wiedervorführung nicht möglich". Es sind bei ein und demselben Hund maximal drei Vorführungen zulässig. Das Ergebnis wird jedem Teilnehmer schriftlich bescheinigt. Eine Übersicht über die Resultate der Verhaltenstests geht dem Zuchtbuchamt zu.
Die zu verwendende Vorführleine muss etwa eineinhalb bis zwei Meter lang und relativ leicht sein. Das Halsband darf sich nicht zuziehen, nicht betont eng oder betont locker sitzen und keine Zwangsvorrichtungen aufweisen. Der Verhaltensbeurteiler darf dem Vorführer Anweisungen geben und bezüglich der Zulässigkeit von Führhilfen entscheiden. Er teilt jeweils mit, wann ein Subtest beginnt und endet. Zeigt ein Hund irgendwann im Rahmen einer Zuchtzulassungsveranstaltung bedenkliche Verhaltensweisen, so kann ihm die Zuchtzulassung versagt werden.
Subtests:
Begrüßungssubtest
Der Verhaltensbeurteiler und der Vorführer stehen etwa zehn Meter voneinander entfernt. Der Hund wird an loser Leine gehalten. Auf eine Anweisung hin gehen sie entspannt aufeinader zu. Der Verhaltensbeurteiler schaut den Hund nicht mehr als beiläufig direkt an. Der Verhaltensbeurteiler und der Vorführer geben sich die Hand und wechseln ein paar Worte. Nun schaut der Verhaltensbeurteiler den Hund kurz an und spricht freudlich mit ihm. Er hält ihm vorsichitg die Hand entgegen, damit der Hund dieselbe beschnüffeln kann, wenn er das möchte.
Laufsubtest
Der Vorführer bewegt sich für einige wenige Minuten mit seinem lose angeleinten Hund auf Anweisung des Verhaltensbeurteilers. Dieser weist ihn zum Normalschritt oder zum Laufschritt sowie zum Geradeauslaufen oder Neunzig-Gad-Winkeln nach links beziehungsweise rechts an. Der Hund muss keinerlei Gehorsam zeigen. Er darf zum Beispiel auch an der Leine zerren. Steht der Hund extrem im Gehorsam, so kann der Subtest nicht bestanden werden.
Gruppensubtest
Drei Frauen und drei Männer bilden eine sich lose durcheinander bewegende Gruppe. Der Vorführer läuft mit seinem Hund auf Anweisung durch die Gruppe. Er muss sie mindestens einmal durchqueren, mindestens einmal links um eine Person herumgehen und mindestens einmal rechts um eine Person herumgehen.
Zahnsubtest
Der Vorführer zeigt dem Verhaltensbeurteiler den Zahnschluss des Hundes. Der Blickabstand beträgt etwa fünzig Zentimeter.
Berührsubtest
In einer entspannten Situation streichelt der Verhaltensbeurteiler den Hund nach einer freundlichen Annäherung am Schulterblatt während der Vorführer den Hund an loser Leine hält. Bei Bedarf kann der Vorführer den Hund unterstützend mit einer Hand am Körper halten. Bei großen Rassen geht der Verhaltensbeurteiler zum Streicheln in die Hocke. Bei kleinen Rassen erolgt die Berührung auf einem rutschfesten Tisch.
Zweithundsubtest
Der Vorführer und ein weiterer Hundeführer mit einem Zusatzhund, der selbst nicht überprüft wird, stehen beide mit lose angeleintem Hund etwa zehn Meter voneinander entfernt. Auf eine Anweisung hin gehen beide Paare entspannt aneinander vorbei, wobei sich die Hunde nicht näher als etwa drei Meter kommen dürfen. Die zwei Hunde müssen gegengeschlechtlich sein. Als Zusatzhund ist ein friedliches Tier zu wählen.
Ein Hund hat bestanden, wenn keines der nachfolgend aufgeführten Kriterien bei einem oder mehreren Subtests erfüllt ist. Er hat endgültig nicht bestanden und eine Wiedervorführung ist nicht möglich oder er hat nicht bestanden und eine Wiedervorführung ist nach Ablauf von drei Monaten möglich, wenn eines oder mehrere bei einem oder mehreren Subtests davon erfüllt sind. Extreme Verhaltnsweisen bei einem oder mehreren Subtests führen zu dem Ergebnis "endgültig nicht bestanden, Wiedervorführung nicht möglich". Ist eine gravierende Verbesserung durch Erziehungsmaßnahmen wahrscheinlich, so kann das Ergebnis "nicht bestanden, Wiedervorführung nach Ablauf von drei Monaten möglich" lauten. Die Differenzierung zwischen "endgültig nicht bestanden, Wiedervorführung nicht möglich" und "nicht bestanden, Wiedervorführung nach Ablauf von drei Monaten möglich" liegt im Ermessen des amtierenden Verhaltensbeurteilers.
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extremes Vermeidungsverhalten
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Beißen oder massives Schnappen, sofern dies nicht spielerisch oder distanziert erfolgt
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heftiges Drohen
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extreme Erregbarkeit, geringes Beruhigungsvermögen
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Lethargie
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Verhaltensstörungen
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Unbeurteilbarkeit wegen übermäßigen Gehorsams oder fehlerhafter Vorführung